KurzMord

Symphorophilia [German Creepypasta]

Warnung vor Creepypasta

ACHTUNG: VERSTÖRENDER INHALT

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem folgenden Text um eine Creepypasta handelt, die verstörende Themen beinhalten kann, wie zum Beispiel Gewalt, Sexualisierung, Drogenkonsum, etc. Creepypastas sind fiktive Geschichten, die oft dazu gedacht sind, Angst oder Unbehagen zu erzeugen. Wir empfehlen Ihnen, diesen Text nicht zu lesen, wenn Sie sich davon traumatisiert oder belästigt fühlen könnten.

Richter Berthold Kunz: „Herr M., Sie sind sich hoffentlich dessen bewusst, dass Ihr Verhalten an jenem 24. Dezember ein verheerender Fehler war, der nicht ungestraft bleibt?“ Angeklagter Leon M. schaut auf den Boden. Richter Kunz: „Beginnen wir zunächst mit der Rekonstruktion des Ereignisses. Herr M. fuhr an jenem Tag gegen 22:00 Uhr auf der Waldlandstraße mit konstanten 45 km/h, als ihm das Auto der 80-jährigen Brunhilde Schmitt-Glenicke entgegenkam. Er wechselte daraufhin plötzlich die Spur und knallte in das Auto von Frau Schmitt-Glenicke, welche sich schwere Verletzungen zuzog. Herr M. überlebte leicht verletzt und öffnete die Tür seines Autos, entblößte seinen erigierten Phallus, befriedigte sich neben der Unfallstelle selbst und ejakulierte anschließend auf den Kopf des Opfers, anstatt Hilfe zu rufen, wie es wohl jeder andere halbwegs couragierte Mensch getan hätte. Herr Jürgen Dreyer fuhr mit seinem Pkw auf derselben Straße, als er vor der Unfallstelle anhielt und die Polizei rief. Herr M. sah Herrn Dreyer und entfernte sich vom Ort des Ereignisses. Frau Schmitt-Glenicke überlebte diesen Unfall leider nicht. Herrn M. wird nun Unterlassene Hilfeleistung nach StGB §323c, Mord nach StGB §211 sowie ein Verstoß gegen die Allgemeinen Verkehrsregeln nach StVO §34 vorgeworfen. Möchten Sie dazu Stellung nehmen?“ Angeklagter M. schüttelt den Kopf. Richter Kunz: „Dann übergebe ich das Wort unserer Staatsanwältin, Frau Gisela Schwender.“ Staatsanwältin Gisela Schwender: „Eine solch grausame Tat stand in diesem Gerichtssaal noch nie zur Verhandlung. Ein Verkehrsunfall – Das kann ja jedem Mal passieren. Aber dass man bewusst in ein Auto rast, dabei jemand ums Leben kommt und dazu onaniert, das ist einfach scheußlich! Die Beweislage spricht ganz klar gegen Sie, Herr M.

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