Richter Berthold Kunz: „Herr M., Sie sind sich hoffentlich dessen bewusst, dass Ihr Verhalten an jenem 24. Dezember ein verheerender Fehler war, der nicht ungestraft bleibt?“
Angeklagter Leon M. schaut auf den Boden.
Richter Kunz: „Beginnen wir zunächst mit der Rekonstruktion des Ereignisses. Herr M. fuhr an jenem Tag gegen 22:00 Uhr auf der Waldlandstraße mit konstanten 45 km/h, als ihm das Auto der 80-jährigen Brunhilde Schmitt-Glenicke entgegenkam. Er wechselte daraufhin plötzlich die Spur und knallte in das Auto von Frau Schmitt-Glenicke, welche sich schwere Verletzungen zuzog.
Herr M. überlebte leicht verletzt und öffnete die Tür seines Autos, entblößte seinen erigierten Phallus, befriedig
Richter Berthold Kunz: „Herr M., Sie sind sich hoffentlich dessen bewusst, dass Ihr Verhalten an jenem 24. Dezember ein verheerender Fehler war, der nicht ungestraft bleibt?“
Angeklagter Leon M. schaut auf den Boden.
Richter Kunz: „Beginnen wir zunächst mit der Rekonstruktion des Ereignisses. Herr M. fuhr an jenem Tag gegen 22:00 Uhr auf der Waldlandstraße mit konstanten 45 km/h, als ihm das Auto der 80-jährigen Brunhilde Schmitt-Glenicke entgegenkam. Er wechselte daraufhin plötzlich die Spur und knallte in das Auto von Frau Schmitt-Glenicke, welche sich schwere Verletzungen zuzog.
Herr M. überlebte leicht verletzt und öffnete die Tür seines Autos, entblößte seinen erigierten Phallus, befriedigte sich neben der Unfallstelle selbst und ejakulierte anschließend auf den Kopf des Opfers, anstatt Hilfe zu rufen, wie es wohl jeder andere halbwegs couragierte Mensch getan hätte. Herr Jürgen Dreyer fuhr mit seinem Pkw auf derselben Straße, als er vor der Unfallstelle anhielt und die Polizei rief. Herr M. sah Herrn Dreyer und entfernte sich vom Ort des Ereignisses. Frau Schmitt-Glenicke überlebte diesen Unfall leider nicht.
Herrn M. wird nun Unterlassene Hilfeleistung nach StGB §323c, Mord nach StGB §211 sowie ein Verstoß gegen die Allgemeinen Verkehrsregeln nach StVO §34 vorgeworfen. Möchten Sie dazu Stellung nehmen?“
Angeklagter M. schüttelt den Kopf.
Richter Kunz: „Dann übergebe ich das Wort unserer Staatsanwältin, Frau Gisela Schwender.“
Staatsanwältin Gisela Schwender: „Eine solch grausame Tat stand in diesem Gerichtssaal noch nie zur Verhandlung. Ein Verkehrsunfall – Das kann ja jedem Mal passieren. Aber dass man bewusst in ein Auto rast, dabei jemand ums Leben kommt und dazu onaniert, das ist einfach scheußlich! Die Beweislage spricht ganz klar gegen Sie, Herr M.! Herr Richter, ein solches Monstrum sollte bis ans Lebensende weggesperrt werden!“
Richter Kunz: „Bitte mäßigen Sie Ihre Wortwahl, Frau Staatsanwältin… Herr Verteidiger, Sie haben das Wort!“
Rechtsanwalt Michael Schmied: „Frau Kollegin Schwender, alleine Ihre Ausdrucksweise zeugt von Respektlosigkeit. Herr M. war zu keiner Zeit zurechnungsfähig. Sein Handeln geschah durch den hohen Konsum von alkoholischen Getränken und…“
Angeklagter M.: „Nein…“
Rechtsanwalt Schmied: „Sie wissen, dass das gegen Sie verwendet werden kann‽“
Angeklagter M.: „Es ist ein innerer Trieb…“
Rechtsanwalt Schmied: „Ich bitte um Entschuldigung für meinen Mandaten!“
Angeklagter M. zückt eine Waffe. Unruhe bricht im Gerichtssaal aus.
Richter Kunz: „Herr M., legen sie sofort die Waffe weg!“
Angeklagter M. zielt mit der Waffe auf seinen Anwalt und drückt ab.
Rechtsanwalt Schmied: „Herr Mey… Ahhhhhhh!“
Angeklagter M. zielt auf den Richter und drückt ab.
Richter Kunz: „Ahhhhhrgh… Herrgott, erbarme dich…“
Angeklagter M. hält die Waffe an seinen Kopf. Ehe er abdrückt, passiert folgendes:
Angeklagter M.: „Ja, das habt ihr verdient! Ihr alle! ALLE! Ihr könnt es nicht verstehen! Ihr könnt es nicht akzeptieren! Ihr seid alle Monster!“
Angeklagter M. erschießt sich. Blut spritzt aus seinem Kopf.
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Am folgenden Tag erscheint dieser Artikel in der Boulevard-Presse:
„Die Mörder-Bestie Leon M. (26) schlug gestern wieder zu: In der Gerichtsverhandlung gegen ihn tötete M. seinen Anwalt sowie den Richter Berthold Kunz, sowie darauf sich selbst. M. verursachte am 24. Dezember 2014 einen Autounfall mit einer Oma, auf welche er daraufhin masturbierte. Das Monstrum hat wieder zugeschlagen! […]“
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Symphorophilie. Ein seltsamer Begriff. Der Angeklagte M. litt an einer besonders extremen Form der Symphorophilie. Symphorophilie ist die sexuelle Erregung, welche durch das Betrachten von Unfällen hervorgerufen wird. Die extreme Form lässt die Symphorophilen auch Unfälle bauen.
Niemand weiß, wie viele Menschen weltweit symphorophil sind. Dazu wurden nie Umfragen oder Statistiken erhoben.
2011 gab es in Deutschland circa 2,3 Millionen Verkehrsunfälle. Doch was wäre, wenn ein Großteil jener allein durch Symphorophile verursacht wurde? Wer würde denn bitte freiwillig an die Öffentlichkeit gehen und sagen: „Ich bin symphorophil und das ist auch gut so!“? Niemand.
Gegenfrage: Würdest Du einen Menschen akzeptieren, der sich statt auf Pornos auf Videos von Zugunglücken einen runterholt…?
Sollte man diesen Menschen nicht eher helfen, anstatt ihre Existenz zu verschweigen…?
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